1. ALLGEMEINES
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge hinsichtlich des Verkaufs von Materialien sowie der Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen dem Unternehmen „Robert Schickes succ. R. Wagner s.àr.l.“ (im Folgenden „das Unternehmen“) und dem Kunden (im Folgenden „der Kunde“) geschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie schriftlich und von dem Unternehmen unterzeichnet wurden.
1.2. Der Kunde erklärt sich mit diesen AGB einverstanden. Jegliche Änderungen oder Abweichungen von diesen AGB sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurden.
1.3. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, unterliegen sämtliche mit dem Unternehmen geschlossenen Verträge den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.4. Der Kunde verpflichtet sich, vor Beginn der Arbeiten alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen einzuholen. Das Unternehmen geht davon aus, dass alle Genehmigungen zum Zeitpunkt der Arbeiten vorliegen.
1.5. Der Kunde ist verantwortlich für die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, wie Stromanschlüsse, Beleuchtung und Wasserversorgung auf der Baustelle. Kann der Kunde diese Voraussetzungen nicht erfüllen, ist das Unternehmen berechtigt, mit den Arbeiten zu warten, was zu einer Verzögerung der Fertigstellung führen kann.
1.6. Der Kunde stellt dem Unternehmen einen geeigneten Lagerbereich zur Verfügung.
2. VERTRAGSSCHLUSS
2.1. Ein Angebot des Unternehmens ist nur dann bindend, wenn es vom Kunden angenommen und unterzeichnet wird. Durch die Annahme des Angebots gibt der Kunde einen endgültigen, unwiderruflichen Auftrag, vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziffer 3.7 dieser AGB. Die Annahme kann auch durch den Beginn der Arbeiten erfolgen, wenn der Kunde darüber informiert wurde und nicht widerspricht.
2.2. Das Preisangebot stellt einen Kostenvoranschlag dar, der eine Schätzung ist. Der endgültige Preis wird nach Abschluss der Arbeiten auf Grundlage eines exakten Aufmaßes und der verwendeten Materialien und Mengen berechnet. Bei Pauschalpreismodellen und Pauschaldienstleistungen gilt der angegebene Preis als Endpreis.
2.3. Alle Preisangaben in den Angeboten sind in Euro und ohne Steuern angegeben. Sie können entsprechend dem jeweils gültigen Lebenshaltungskostenindex angepasst werden. Im Falle einer Erhöhung dieses Indexes zwischen Bestellung und Zahlung kann der Preis entsprechend angepasst werden. Bei einer Preissteigerung von mehr als 5 % wird der Kunde informiert und hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
2.4. Das Preisangebot basiert auf folgenden Annahmen:
- Die Arbeiten müssen ohne Unterbrechung durchgeführt werden können. Das Unternehmen haftet nicht für Verzögerungen, die es nicht zu vertreten hat.
- Der Kunde sorgt dafür, dass alle Sicherheits-, Gesundheits- und Hygienevorschriften eingehalten werden.
2.5. Alle vom Unternehmen erstellten Unterlagen, wie Zeichnungen, Berechnungen und andere Dokumente, bleiben im Eigentum des Unternehmens und sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Unternehmens nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
3.1. Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Ausstellungsdatum zu begleichen, ohne Skonto oder Rabatte.
3.2. Falls abweichend von Punkt 3.1 eine Ratenzahlung vereinbart wurde, wird bei verspäteter Zahlung einer Rate der gesamte noch offene Betrag sofort fällig, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist.
3.3. Falls abweichend von Punkt 3.1 Rabatte oder Skonti gewährt wurden, gelten diese nur, wenn die Rechnung innerhalb der festgelegten Frist vollständig bezahlt wird. Andernfalls entfällt der Rabatt, und der volle Rechnungsbetrag wird fällig.
3.4. Bei nicht rechtzeitig beglichenen Rechnungen behält sich das Unternehmen das Recht vor, die fälligen Rechnungen anzumahnen und gegebenenfalls Verzugszinsen anzusetzen.
3.5. Für jede Mahnung oder Inverzugsetzung wird eine Gebühr in Höhe von 40 € erhoben. Sollte ein gerichtliches Inkasso erforderlich werden, trägt der Kunde mindestens 750 € an Anwaltskosten.
3.6. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, vom Kunden eine Sicherheit (z. B. Bürgschaft, Bankgarantie) zu verlangen. Wird diese Sicherheit nicht innerhalb der festgelegten Frist gestellt, kann das Unternehmen den Vertrag zu Lasten des Kunden kündigen.
4. ZAHLUNG VON ANZAHLUNGEN
4.1. Das Unternehmen stellt dem Kunden Abschlagsrechnungen gemäß dem vereinbarten Zahlungsplan je nach Fortschritt der Arbeiten aus. Ohne die bei Vertragsabschluss vereinbarte Anzahlung ist das Unternehmen nicht verpflichtet, mit der Bearbeitung des Auftrags zu beginnen.
4.2. Abschlagsrechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Ausstellung zu begleichen. Die Bestimmungen in Abschnitt 3 gelten auch für Abschlagsrechnungen.
4.3. Das Unternehmen behält sich unter Berücksichtigung der Marktsituation und der Preissteigerungen am Weltmarkt vor, Materialien oder Waren zur Sicherung von Preisen und Verfügbarkeiten einlagern. In diesem Fall kann es bereits bei Einlagerung zusätzliche Anzahlungsrechnungen, abweichend vom Zahlungsplan, an den Kunden stellen.
4.4. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Anzahlung ist das Unternehmen berechtigt, die Arbeiten ohne weitere Inverzugsetzung einzustellen.
5. REKLAMATIONEN
5.1. Jegliche Reklamationen zu Rechnungen müssen schriftlich per Einschreiben innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsdatum eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als anerkannt.
6. LIEFERUNGEN
6.1. Die im Angebot oder der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferzeiten sind lediglich Richtwerte. Eine feste Verpflichtung zur Lieferung zu einem bestimmten Zeitpunkt besteht nicht, und eine Verzögerung berechtigt den Kunden nicht zur Vertragsstornierung oder Schadensersatz-forderungen.
6.2. Solange der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, verlängern sich die Fristen automatisch.
6.3. Bei Bestellungen mit reiner Bereitstellung auf Lager des Unternehmens erfolgt der Transport auf Risiko des Kunden. Das Unternehmen haftet nicht für Schäden, Diebstahl oder Verlust während des Transports.
7. ZUSÄTZLICHE ARBEITEN UND AUFTRÄGE
7.1. Alle zusätzlichen Arbeiten (nicht ursprünglich vorgesehene Arbeiten, nicht vereinbarte Arbeiten, nicht sichtbare Arbeiten, Verwendung nicht vorgesehener Materialien) müssen vom Kunden schriftlich angefordert und vom Unternehmen bestätigt werden (Unterzeichnung eines Angebotes, Brief, E-Mail). Diese Arbeiten werden nach Zeitaufwand und den verwendeten Materialien in Rechnung gestellt.
7.2. Das Unternehmen kann Stundenlohnarbeit und zusätzliche Arbeiten sofort nach Ausführung, unabhängig vom ursprünglichen Zahlungsplan, gesondert in Rechnung stellen.
8. EIGENTUMSVORBEHALT
8.1. Alle gelieferten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller Nebenkosten Eigentum des Unternehmens.
9. GEWÄHRLEISTUNG UND GARANTIEN
9.1. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gewährt das Unternehmen keine weitergehenden Garantien als die gesetzliche Gewährleistung.
9.2. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die ursprünglich vorgesehene Ware durch gleichwertige Ware zu ersetzen, wenn die ursprünglich vorgesehene Ware nicht mehr verfügbar ist.
9.3. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort auf Mängel oder Nichtkonformität zu überprüfen und diese innerhalb der Frist von 15 Tagen anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Nichtkonformität oder der Mangel als akzeptiert.
9.4. Die Garantie entfällt, wenn der Kunde ohne ausdrückliche Genehmigung des Unternehmens Reparaturen oder Änderungen selbst vornimmt oder durch Dritte durchführen lässt.
9.5. Bei Dienstleistungen und Werkverträgen entfällt die Gewährleistung in folgenden Fällen:
- Bei Nichtausführung der Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten.
- Bei unsachgemäßer Nutzung oder Eingriffen Dritter.
- Bei Schäden durch höhere Gewalt, wie z. B. Frost oder Brand.
10. SUBUNTERNEHMER
10.1. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Subunternehmer für die Durchführung der Arbeiten einzusetzen, mit denen der Kunde einverstanden ist.
11. HAFTUNG
11.1. Das Unternehmen haftet nicht für indirekte Schäden, die dem Kunden entstehen (wie z.B. entgangenen Gewinn oder Ertragsausfälle).
11.2. Das Unternehmen haftet nicht für Ereignisse höherer Gewalt, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen (z. B. Naturkatastrophen, Überschwemmungen, Pandemien, Ausfall von Subunternehmern oder Lieferanten).
11.3. Das Unternehmen haftet nicht für Fehler, die auf ungenauen, unpräzisen, nicht konformen oder unvollständigen Informationen beruhen, die vom Kunden oder seinem Vertreter bereitgestellt wurden.
11.4. Das Unternehmen haftet nicht für Schäden an Material oder Einrichtungen, die durch unsachgemäße Nutzung durch den Kunden oder Dritte entstehen.
11.5. Bei Vermietung von Material oder Auf- und Abbau beschränkt sich die Haftung des Unternehmens auf die ordnungsgemäße Ausführung gemäß den technischen Normen. Eine Haftung für nachträgliche Veränderungen oder unsachgemäße Nutzung durch den Kunden oder Dritte besteht nicht.
12. VERTRAGSAUFLÖSUNG
12.1. Das Unternehmen behält sich das Recht vor den Vertrag zu kündigen, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Die Kündigung erfolgt 15 Tage nach Versand einer Mahnung.
12.2. Das Unternehmen kann den Vertrag auch ohne Mahnung kündigen, wenn der Kunde eine fällige Zahlung nicht leistet.
12.3. Bei einer Kündigung durch das Unternehmen kann eine Entschädigung von 15 % des Auftragswertes verlangt werden.
12.4. Bei Stornierung oder Kündigung des Vertrages durch den Kunden kann das Unternehmen die vollständige Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen sowie die Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 10 % des Auftragswertes verlangen.
13. DATENSCHUTZ
13.1. Der Kunde stimmt der Erhebung und Verarbeitung seiner Daten (Name, Anschrift, Rechtform, Vertreter, Kommunikation, Kontoverbindungen) durch das Unternehmen zu. Diese Daten werden ausschließlich für interne Zwecke der Auftragsbearbeitung unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung verwendet.
13.2. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden, es sei denn, dies ist für die Forderungsbeitreibung erforderlich.
14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
14.1. Es gilt luxemburgisches Recht.
14.2. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte des Großherzogtums Luxemburg zuständig.
14.3. Der Kunde verpflichtet sich, das Unternehmen von sämtlichen Verfahrens- und Anwaltskosten freizustellen.
14.4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtswidrig oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.
14.5. Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert hat.
14.6. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern oder anzupassen.